Vor ein paar Tagen habe ich ein Buch bei einem Amazon-Händler bestellt. Der Versand erfolgte schnell, aber das Buch war entgegen der Beschreibung nicht in einem sehr guten, sondern allenfalls befriedigenden Zustand. Bevor ich nun eine Bewertung abgebe, forderte ich wie gewohnt den Händler zur Stellungnahme auf. Hier begann dann die Lektion – aber für wen?
Was erwarte ich als Käufer einer mangelhaften Ware? Eine Reaktion des Händlers. Zwei Aufforderungen habe ich innerhalb von 10 Tagen geschrieben bevor ich schließlich eine Bewertung abgab. Diese wurde aufgrund der fehlenden Reaktion nicht besser.
Händler im Urlaub
Kurz nach meiner Bewertung meldete sich der Verkäufer mit dem Hinweis, er sei im Urlaub gewesen und hätte daher nicht antworten können. Es sei ihm aber wichtig, die negative Bewertung zu klären, da aktuell erstaunlich wenige Leute bei ihm einkaufen [kopfkratz].
Ich bin grundsätzlich gesprächsbereit, also ließ ich mich darauf ein. Nach mehrmaligem Mailen schlug ich vor, mir für den mangelhaften Artikel einen Teil der Kosten zu erstatten und mir die noch fehlende Rechnung zu schicken. Im Anschluss würde ich die Bewertung so ändern, dass ich nur einen geringen Abzug aufgrund der verspäteten Rückmeldung gäbe.
Kleinunternehmer schicken keine Rechnung?
Jetzt bin ich gespannt, wie das ausgeht. Eine Rechnung meinte mir der Händler nicht schicken zu können, da er Kleinunternehmer sei [kopfkratz andere Seite]. Spätestens hier habe ich mich gefragt, ob ich einem Händler so grundsätzliche Sachen erklären muss wie das Rechnungsschreiben.
Fazit? Es ist noch nicht ausgestanden, aber meine Geduld für freundliche Antworten und Nachverhandlungen ist vorbei. Die Rückerstattung ist schon da. Meine negative Bewertung aber noch online, bis ich die Rechnung erhalte.
Wie schnell sollte ein Unternehmer antworten?
Die Hauptfrage dieser Gedanken ist für mich: wie schnell sollte ich im Geschäftsverkehr antworten, wenn keine Reaktion von mir zu einer Aktion der anderen Seite führt? In ein paar Jura-Kursen habe ich gelernt, dass zumindest der Zugang von Geschäftspost in angemessener Zeit erwartet werden kann und damit der Empfänger innerhalb üblicher Bürozeiten automatisch Kenntnisnahme erlangt. Soll heißen: wenn ich einem Amazon-Händler eine eMail schicke, so kann ich erwarten, dass er spätestens am nächsten Tag deren Inhalt kennt. Jegliche sonstige Verzögerung ist dann seiner Seite zuzurechnen und als Unternehmer muss ich halt dafür sorgen, dass die Post entsprechend bearbeitet wird.
Hallo Thomas,
ich hatte letzten einen ähnlichen Fall. Wir haben bei Amazon über einen Marketplace-Händler Arbeitsspeicher bestellt. Keine Rechnung dabei. Nach anstrengendem Mailkontakt kam dann eine Rechnung. Allerdings ohne ausgewiesene USt. Somit bleiben wir auf der USt sitzen. Ich finde es ziemlich fragwürdig das Amazon nicht darauf hinweist. Zumal ich im Nachgang festgestellt habe, dass es schon etliche schlechte Bewertungen deshalb gab.
Gruß, Jan
PS: Als Kleinunternehmer kann man sehr wohl Rechnungen schreiben. Allerdings darf mein keine USt. ausweisen. (Soweit ich mich erinnere)
Hallo Jan,
ja, irgendwie habe ich auch immer erwartet, dass Amazon die Maßstäbe für den Marktplatz setzt und die Händler sich daran halten müssen. Ist wohl leider nicht so. Und natürlich schreiben auch Kleinunternehmer Rechnungen. Zwar kann ich mir keine USt. wiederholen, aber ich will ja trotzdem die Kosten von der Steuer absetzen.
VG, Thomas