Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung – meine Erfahrungen

Ich habe schon mehrfach gelesen, dass man einmal jährlich eine Übersicht der Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung erhält, sobald man fünf Jahre eingezahlt hat Auch die Schul- und Studienzeit wird hier angerechnet.

Da bei mir dieser Bericht bisher ausblieb, habe ich mich entschlossen, eine Rentenkontenklärung durchzuführen um zu schauen, was die Deutsche Rentenversicherung über mich weiß und welche Zeiträume ich noch anrechnen lassen kann und sollte.

Meine Rente

Ich war mein gesamtes berufliches Leben selbstständig. Erst vor ein paar Jahren habe ich die freiwillige Einzahlung beantragt. Seither habe ich die Wahl, wie viel Geld ich zwischen Mindest- und Höchstbetrag jedes Jahr einzahle. Dies entscheide ich immer gegen Ende eines Jahres in Abhängigkeit meines Verdienstes.

Ich sehe die gesetzliche Rentenversicherung als einen von mehreren Bausteinen für die Altersvorsorge. Die Verzinsung ist gar nicht so schlecht, wenn man ein hohes Alter erreicht und das eingezahlte Geld ist pfändungssicher und von der Steuer absetzbar.

Versicherungsverlauf

Erst beim Ausfüllen des Formulars für die Kontenklärung habe ich etwas von einem Versicherungsverlauf gelesen. Hierbei handelt es sich um eine Übersicht aller bisher angerechneten Zeiten.

Den Versicherungsverlauf erhält erstmalig, wer 5 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat oder wenn man 43 Jahre alt wird. Die 5 Jahre hatten mich gewundert, da ich diese mit meinem Studium bereits erreicht haben müsste.

Nach kurzer Suche auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung fand ich eine Telefonnummer unter welcher ich unter Bereithaltung meiner Versicherungsnummer problemlos und schnell den Versicherungsverlauf beantragen konnte. Nach weniger als einer Woche war er dann im Briefkasten.

Auf dem Versicherungsverlauf stellte ich dann fest, dass

  • die Schulzeit bis zum Abitur ab dem 17. Lebensjahr gemeldet wurde
  • meine Studienzeiten fehlten
  • mein Freiwilliges Ökologisches Jahr gemeldet wurde
  • meine freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung enthalten waren

In der Summe kam ich damit auf eine Beitragszeit von 12 Monaten und eine Wartezeit von insgesamt 4 Jahre und 11 Monate. Es fehlt also ein Monat für den automatischen Versand des Rentenverlaufs durch die DRV.

Rentenkontenklärung

Anhand der bereits gemeldeten Zeiten habe ich mich dann an die Kontenklärung gemacht. Zunächst habe ich mir auf einem Schmierblatt einen lückenlosen Lebenslauf aufgeschrieben. An diesem habe ich mich dann bei der Suche nach Nachweisen und Recherchen abgearbeitet.

Diese für mich hilfreichen Dinge habe ich dabei übrigens gelernt:

  • Ausbildungszeiten können bis zu insgesamt 8 Jahren geltend gemacht werden, dazu zählen das Abitur und auch ein Studium im Ausland.
  • Ausbildungszeiten die über die 8 Jahre hinaus gehen können bis zum 45 Lebensjahr mit einer freiwilligen Einzahlung ausgeglichen werden, dazu zählt auch das Schuljahr zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
  • ein Freiwilligendienst im Ausland ist nicht anrechenbar.
  • Wartezeiten zwischen Ausbildungen sind bis zu jeweils 4 oder 5 Monaten anrechenbar, also etwa die Zeit zwischen Abitur und Studium.
  • das EXIST-Gründerstipendium ist nach meinen Recherchen nicht anrechenbar. Es zählt nicht als Ausbildung und man muss sich selbst sozialversichern.

Ich habe nun alle relevanten Zeiten im Formular zur Kontenklärung angegeben und die Nachweise eingereicht. Von den deutschen Hochschulen hatte ich bereits speziell für die Rentenversicherung vorgesehene Nachweise. Wahrscheinlich hatte mich diese veranlasst zu denken, dass sie die Zeiten auch melden.

Sobald ich eine Antwort der Deutschen Rentenversicherung erhalte werde ich diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.

Update: fast zwei Jahre nach dem Antrag kam die Antwort. Diese habe ich weiter unten erfasst.

Was jetzt?

Das Zusammensuchen der Unterlagen, die Recherche und das Absenden des Antrags auf Kontenklärung hat mich 2 Stunden gekostet. Das ist nichts wenn ich überlege, welche finanziellen Auswirkungen das haben kann.

Außerdem weiß ich jetzt über den Stand der Rentenversicherung Bescheid und kann die freiwilligen Einzahlungen besser planen.

Was bleibt für dich zu tun?

  1. Versicherungsverlauf telefonisch beantragen
  2. Versicherungsverlauf anschauen und untersuchen
  3. Recherchieren, welche Zeiten im Lebenslauf anrechenbar sind
  4. Kontenklärung durchführen

Online oder vor Ort?

Ich habe meine Unterlagen postalisch eingesandt, weil ich zeitlich nicht so flexibel bin und mir keine Termine während der Arbeitswoche legen wollte.

Außerdem habe ich schlechte Erfahrungen mit der Qualität der Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung an meinem Wohnort gemacht. Konkret wurde mir hier vor Jahren erzählt, dass eine freiwillige Einzahlung als Selbstständiger grundsätzlich nicht möglich sei, was vollkommener Unfug ist. Daraufhin habe ich diese in der Zentrale beantragt und noch eine sehr kompetente telefonische Beratung erhalten.

Update: 4 Wochen später

Vier Wochen nach meinem Schreiben hat sich die Deutsche Rentenversicherung bei mir gemeldet und mich um eine Auflistung meiner Ausbildungszeiten und der innerhalb dieser Zeiten eventuell stattfindenden beruflichen Tätigkeit gebeten. In der Tat hatten sich hier einige Zeiten überlagert und das wurde aus meinem ersten Antrag nicht ganz klar. Den ausgefüllten Vordruck habe ich natürlich zurückgesendet.

Kontenklärung fast zwei Jahre nach dem Antrag

Ende August 2021, also 22 Monate nach meinem Antrag auf Rentenkontenklärung, kam die Antwort.

Zwischendurch hatte ich schon zweimal telefonisch nachgehakt. Immer wurde mir bestätigt, dass es nur noch von einer oder einem Vorgesetzten abgesegnet werden musste.

Der Bescheid zur Kontenklärung von der Rentenversicherung ist sehr ausführlich. Alle Zeiten werden noch einmal aufgeführt. Nicht anrechenbare Zeiten, wie zu lange Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen oder das Überschreiten der Höchstdauer für Ausbildungen (von 8 Jahren) sind ebenfalls aufgeführt.

Die aufgeführten Zeiten entsprechend vollständig meinen Erwartungen. Zum Glück, habe ich mir beim Antrag alles kopiert und Notizen gemacht, so dass ich beim Abgleich schnell wieder im Thema war und verstanden habe, warum bestimmte Zeiten nicht angerechnet wurden.

Mir gefällt auch sehr der Anhang zum Versicherungsverlauf mit den Konsequenzen für bestimmte Rentenarten. Z.B. die fehlenden Monate für eine Erwerbsminderungsrente oder die verbleibenden Jahre bis zu einem frühen Renteneintritt.

Da ich die meiste Zeit meiner Selbstständigkeit nicht freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, beträgt meine Beitragszeit nur genau 4 Jahre. Die Wartezeit insgesamt 12 Jahre.

Mit 39 Lebensjahren komme ich damit nicht mehr an eine frühe Rente ohne Abschlag nach 45 Beitragsjahren. Das war aber von vornherein nicht mein Ziel.

Ich habe vor, die Beitragszeit durch Nachzahlungen für meine Studienzeit zeitnah noch etwas zu erhöhen.

Studienzeit auf Rente anrechnen

Den größten Anteil meiner Wartezeit macht die Ausbildungszeit aus. Hierzu zählt bereits die Schulzeit ab 17 Jahre.

Die DRV rechnet nur insgesamt 8 Jahre Schul- und Studienzeit als Wartezeit an.

Ausbildungszeiten darüber hinaus können durch freiwillige Nachzahlungen in Beitragszeit umgewandelt werden. Hierzu zählt das nicht automatisch angerechnete 16. Lebensjahr, sowie bei mir noch ein abgebrochenes Zweitstudium.

Damit kann ich auf über 4,5 weitere Beitragsjahre kommen. Ob hier hier den Mindestbeitrag zahle oder meine zukünftige Rente noch mit höheren Beiträgen aufstocke werde ich noch einmal aus steuerlicher Sicht durchrechnen.

Zunächst werde ich den Antrag stellen müssen. Das geht bis 45 Lebensjahre. Relevant ist hier, dass diese nachträglichen Einzahlen in der Höhe der aktuellen Beitragszahlungen fällig werden. Wer wartet, zahlt also mehr. Das ist natürlich kein Grund hier in Panik zu geraten. Die Altersvorsorge lässt sich ja auch anders aufbauen.